Amazon ist als Einkaufskanal für Selbstständige perfekt: schnell, günstig, alles an einem Ort. Inzwischen hat es Amazon (auch beim Einkauf im Marketplace) geschafft, durchgängig und zeitnah Rechnungen zum Download zur Verfügung zu stellen. Egal ob neuer Laptop, Bürostuhl oder schnell noch Druckerpapier – mit wenigen Klicks ist die Ware bestellt, meistens über den privaten Account, den man sowieso schon seit Jahren hat.
Die meisten Amazon-Rechnungen sehen auf den ersten Blick völlig korrekt aus: deutscher Verkäufername, deutsche Adresse (z. B. München), 19% USt ausgewiesen. Der Haken steckt in einem Detail, das man leicht übersieht: die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Verkäufers. Wenn dort z. B. „LU…“ steht, ist der Rechnungsaussteller umsatzsteuerlich in Luxemburg registriert – typisch bei Amazon-Gesellschaften wie „Amazon EU S.à r.l.“:

Dann ist das aus Sicht des deutschen Umsatzsteuerrechts häufig kein normaler Inlands-Einkauf, sondern fällt in den Bereich innergemeinschaftlicher Erwerb (Ware kommt aus einem EU-Mitgliedstaat nach Deutschland). Für B2B-Einkäufe innerhalb der EU ist typischerweise eine Nettorechnung (0 % USt) vorgesehen, und man versteuert den Erwerb in Deutschland über die Umsatzsteuer-Voranmeldung (Erwerbsteuer + gleichzeitig Vorsteuer, wenn vorsteuerabzugsberechtigt).
Wenn Amazon Umsatzsteuer ausweist, obwohl für das eigene Unternehmen eigentlich eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung greifen müsste, kann diese ausgewiesene USt nicht als Vorsteuer gezogen werden. Wenn man stattdessen eine „normale“ 19 %-Rechnung bekommt, obwohl der Verkäufer im EU-Ausland sitzt und man als Unternehmer gekauft hat, ist das genau die Konstellation, die später bei einer Steuerprüfung unnötig Diskussionen erzeugt.
Amazon Business stellt eine saubere Mechanik zur Verfügung, um Amazon im B2B-Bereich zu nutzen. Dazu gehört vor allem, dass man seine USt-IdNr. hinterlegt und Amazon Bestellungen dann korrekt als Unternehmenseinkäufe behandelt – inkl. Rechnungslogik. Amazon beschreibt selbst, dass man für Business-Einkäufe Umsatzsteuerdaten bzw. seine USt-IdNr. im Konto hinterlegen soll, damit der korrekte Steuersatz/korrekte umsatzsteuerliche Umgang angewendet wird.
Ein Business-Konto ist kostenlos und man kann von seinem Privatkonto aus ein separates Business-Konto mit eigener E-Mail-Adresse anlegen und diese beiden Konten verknüpfen. Alle nicht geschäftlichen Artikel kann man auch über das Business-Konto kaufen. Es gibt gelegentlich vergünstigte Business-Artikel, man sieht nur noch Netto-Preise und man kann Händler, die keine Rechnungen ausstellen, ausblenden.
Daneben gibt es eine Netto-Preisanzeige (hilft beim Einkaufsvergleich, weil dich als Vorsteuerabzugsberechtigten der Nettopreis interessiert), Rechnungen sind tendenziell konsistenter abrufbar/zuordenbar (vor allem, weil „Business“ die Prozesse stärker darauf ausrichtet) und optional gibt es Schnittstellen/Integrationen in Buchhaltungssysteme. Man kann direkt vom Privatkonto aus ein Business-Konto anlegen:

Schließlich hinterlegt man eine USt-IdNr. im Business-Profil:

Man kann mit einem Business-Konto kein Amazon Prime Video oder Amazon Music nutzen – das geht nur mit einem privaten Konto. Will man Amazon Prime für kostenlose Lieferungen mit seinem Business-Konto nutzen, kann man dies jedoch kostenlos mit dem Privat-Account (Prime Duo) verknüpfen und zahlt nicht dabei doppelt. So sichert man sich den schnellen, kostenfreien Versand für die Firma, während Filme und Musik weiterhin über das private Profil laufen.
Auch wichtig zu erwähnen und was viele Selbstständige beim Wechsel unterschätzen: Als Geschäftskunde hat man kein gesetzliches 14-Tage-Widerrufsrecht wie Verbraucher (Kulanz kann es nur in seltenen Fällen geben). Als Geschäftskunde ist man rechtlich nicht automatisch so gestellt wie ein Verbraucher. Das bekannte 14-Tage-Widerrufsrecht aus dem Fernabsatz gilt grundsätzlich nur für Verbraucher.
Während Privatpersonen Waren ohne Angabe von Gründen zurückschicken können, sieht der Gesetzgeber dieses Schutzrecht im B2B-Bereich nicht vor. Rückgabe und Storno sind dann in erster Linie Vertragssache (also das, was Amazon bzw. der jeweilige Verkäufer in seinen Bedingungen zusagt). Zwar ist Amazon grundsätzlich für seine Kundenfreundlichkeit bekannt und nimmt oft auch Waren von Geschäftskunden zurück, doch dabei handelt es sich um reine Kulanz.